Die frühzeitige Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Übergabemodellen und der Vorbereitung und Durchführung einer geordneten Unternehmensnachfolge ist gerade in einer Zeit unerlässlich, in der große Vermögenswerte im Wege der Erbfolge auf die nächste Generation übergehen.

Testamentsgestaltung, Erbverträge, Nachfolgemodelle

Unsere Sozietät berät Sie – stets unter Beachtung steuerlicher Gesichtspunkte – bei der Testamentsgestaltung, der Abfassung von Erbverträgen und Regelungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und trägt so zur Entwicklung adäquater Nachfolgemodelle bei. Die Beratung ist auf die Konzeption steuersparender Übergabemodelle ausgelegt und erfolgt unter Beachtung gesellschaftsrechtlicher Aspekte. Wir klären mit Ihnen, wie Sie mit der richtigen Gestaltung des Testaments Steuern sparen können, wie Sie Ihren Ehepartner oder die Kinder absichern können, wie bestimmte Menschen bedacht werden können, unter welchen Voraussetzungen ein früheres gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag abgeändert werden kann und wir informieren Sie darüber, welchen Angehörigen ein Pflichtteilsrecht zusteht und unter welchen Voraussetzungen ihnen ein Pflichtteilsrecht entzogen werden kann.

Erbfall, Durchführung von Erbauseinandersetzungen

 Auch als Erbe sind Sie bei uns in guten Händen. Nach einem Todesfall sind schnelles Handeln und schnelle Entscheidungen unumgänglich. Neben den umfangreichen Formalitäten bei Behörden, Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt, Versicherungen, dem Bestattungsinstitut etc. sind auch unzählige Fragen hinsichtlich des Nachlasses zu regeln. Wir klären für Sie, ob und zu welchem Teil Sie überhaupt Erbe geworden sind, was zum Nachlass gehört, unter welchen Voraussetzungen Sie für die Schulden des Erblassers haften, welche Steuern zu zahlen sind, ob ein Erbschein benötigt wird und vieles mehr. Wir besitzen langjährige Erfahrungen bei der Durchführung von Erbauseinandersetzungen und der Entwicklung einvernehmlicher Lösungsmodelle. Zudem sind Anwälte unserer Sozietät häufig auch als Testamentsvollstrecker tätig.

Schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig ist