Gerade im Arbeitsrecht hat die anwaltliche Beratungspraxis wegen der sich ständig ändernden wirtschaftlichen Verhältnisse erhebliche Bedeutung. Vor der Führung von Auseinandersetzungen ist eine anwaltliche Beratung dringend anzuraten, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich, vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kündigungsschutz- und anderen Prozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Vertretung von Arbeitgebern

Die rechtliche Vertretung von Arbeitgebern beginnt bereits bei der Erstellung von Arbeitsverträgen. Hier bewahren wir Sie vor Klauseln, die von der Rechtsprechung als unwirksam erachtet worden sind. Auch bei der Verfassung von Abmahnschreiben oder Kündigungen werden ohne anwaltliche Hilfe oft die schwersten Fehler gemacht, die im Nachhinein kaum noch zu beheben sind. Eine ständige anwaltliche Betreuung von Anfang an hilft, solche Pannen und die damit verbundenen meist erheblichen wirtschaftlichen Schäden zu vermeiden.

Vertretung von Arbeitnehmern

Auch für Arbeitnehmer ist frühzeitiger anwaltlicher Rat hilfreich. Schließlich stellt der Arbeitsplatz die Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz dar. Fristen werden nur allzu leicht versäumt, berechtigte Ansprüche aus Unwissenheit oft nicht geltend gemacht. Hier helfen wir bei der Überprüfung, ob eine Abmahnung, eine Versetzung, eine Kündigung, eine Gehaltsreduzierung oder die Streichung von Sonderzulagen rechtmäßig war und vertreten Ihre Rechte außergerichtlich wie auch gerichtlich.

Schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig sind: