Einen Schwerpunkt im Bereich des Zivilrechts bildet das Wohn- und Gewerbemietrecht sowie das Pachtrecht. Im Zusammenhang mit Miet- oder Pachtverhältnissen kommt es nicht selten zwischen den Vertragsparteien zu heftigen und langwierigen Auseinandersetzungen. Hier ist anwaltlicher Beistand auf beiden Seiten unumgänglich.
Als Vermieter helfen wir Ihnen insbesondere bei
- bei der Ausgestaltung von Mietverträgen,
- bei Mieterhöhungsverlangen,
- bei der Abfassung wirksamer Kündigungen,
- bei Räumungsklagen,
- bei Schadensersatzansprüchen.
Als Mieter geben wir Ihnen unter anderem Rat
- unter welchen Voraussetzungen man die Miete mindern kann,
- ob die Nebenkostenabrechnung richtig ist,
- welche Rechte und Pflichten Sie bei Beendigung des Vertrags besitzen,
- ob Sie zur Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind,
- wie Sie sich gegen unwirksame Kündigungen wehren können,
- wie Sie Ihre Kaution nach Auszug zurückbekommen.
Schwerpunktmäßig auf diesen Rechtsgebieten tätig sind:
- Dr. Jens Oesterreich (zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
- Sönke Rath-Hansen (zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)