Wir beraten und vertreten Mandanten in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten und sorgen für die Durchsetzung der Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Mitgliedern oder Vertragspartnern sowie im umgekehrten Fall für die Durchsetzung der Interessen einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Miteigentümern oder der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt.

Weiterhin beraten wir Hausverwaltungen, informieren über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und sorgen für eine professionelle Vertretung vor Gericht.

Inhaltlich geht es bei wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten zumeist um die Lösung folgender Problemfälle:

  • Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen
  • Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
  • Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Fragen zur Teilungserklärung und zur Gemeinschaftsordnung
  • Erhebung von Wohngeld, Instandhaltungsrücklagen und Sonderumlagen
  • Ordnungsgemäßheit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Reichweite eines Sondernutzungsrechts
  • Entziehung des Wohnungseigentums und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Reichweite von Modernisierungs- und Instandhaltungmaßnahmen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen

Schwerpunktmäßig auf diesen Rechtsgebieten tätig ist: