Für die Stadt Eckernförde und das Umland sind folgende Gerichte zuständig:

 

Amtsgericht Eckernförde

Das Amtsgericht Eckernförde ist eines der 27 Amtsgerichte Schleswig-Holsteins. Es ist zuständig für Zivil-, Familien-, Straf-, Grundbuch-, Register-, Betreuungs-, Nachlass- und Vollstreckungsangelegenheiten. Dort werden u.a. vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000 Euro, sämtliche Streitigkeiten über Ansprüche aus Wohnraummietverhältnissen unabhängig vom Streitwert sowie Straf- und Familiensachen verhandelt. Das Amtsgericht führt überdies das Grundbuchamt. Als Schöffengericht ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, bei denen eine Freiheitsstrafe von 2 bis 4 Jahren zu erwarten ist.

Amtsgericht Eckernförde
Reeperbahn 45-47
24340 Eckernförde

 

Landgericht Kiel

Der Landgerichtsbezirk Kiel umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Bad Segeberg, Eckernförde, Neumünster, Norderstedt, Plön, Rendsburg und Kiel. Erstinstanzlich ist das Landgericht insbesondere zuständig für vermögensrechtliche Streitigkeiten ab einem Wert von 5.000 Euro oder für Amtshaftungsansprüche gegen den Staat. Als Strafkammer ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig, wenn eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre zu erwarten ist. Außerdem ist das Landgericht zuständiges Gericht für Berufungen und Beschwerden, die gegen Urteile und Beschlüsse der oben genannten Amtsgerichte eingelegt werden.

Landgericht Kiel
Schützenwall 31-35
24114 Kiel

 

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Familiensachen. Es ist zuständig für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte in Zivilsachen und der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen sowie in Landwirtschaftssachen. Das Oberlandesgericht ist Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen, Rechtsbeschwerdegericht in Ordnungswidrigkeitenverfahren und darüber hinaus zuständig zur Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft. Außerdem kann die Bundesanwaltschaft Staatsschutzverfahren und solche mit terroristischem Hintergrund hier erstinstanzlich anklagen.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Gottorfstr. 2
24837 Schleswig

 

Arbeitsgericht Kiel

In Kiel befindet sich das zuständige Arbeitsgericht für Eckernförde und Umgebung. Vor das Arbeitsgericht gehören alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis. Ferner ist das Arbeitsgericht zuständig für kollektivrechtliche Streitigkeiten.

Arbeitsgericht Kiel
Deliusstr. 22
24114 Kiel

 

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Ebenfalls in Kiel sitzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein als Berufungsgericht gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein. Eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts gibt es nicht.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Deliusstr. 22
24114 Kiel

 

Sozialgericht Kiel

Das Sozialgericht Kiel ist zuständig für die Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön. Außerdem sind besondere Kammern des Sozialgerichts Kiel landesweit im ersten Rechtszug für Angelegenheiten des Kassenarzt- und Kassenzahnarztrechts sowie der Knappschaftsversicherung und der Bergbau-Unfallversicherung zuständig. Für Klagen und einstweiligen Rechtsschutz bei der Grundsicherung für Arbeitslose, der Sozialhilfe und dem Asylleistungsbewerbergesetzes ist landesweit als erste Instanz das Sozialgericht Schleswig zuständig.

Sozialgericht Kiel
Deliusstr. 22
24114 Kiel

 

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht

Schleswig-Holstein besitzt neben den vier Sozialgerichten in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig ein Landessozialgericht mit Sitz in Schleswig. Das Landessozialgericht ist als zweite Rechtsinstanz für ganz Schleswig-Holstein zuständig.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht
Gottorfstr. 2
24837 Schleswig

 

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm nach dem Grundgesetz der Rechtsweg offen. Dieser Rechtsschutz wird vornehmlich durch die Verwaltungsgerichte geleistet. Vor ihnen finden sich heute Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen, z. B. Streitsachen aus dem Ausländerrecht, dem Schul-, Hochschul- und Hochschulzulassungsrecht, Bau-, Beamten- Ordnungs- und Polizeirecht; ferner aus dem Umwelt-, Immissionsschutz- und dem Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Brockdorff-Rantzau-Str. 13
24837 Schleswig

 

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht

Für das Land Schleswig-Holstein ist 1991 ein Oberverwaltungsgericht in Schleswig errichtet worden. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Gültigkeit einer landesrechtlichen Verordnung oder einer anderen im Range unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift.

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht
Brockdorff-Rantzau-Str. 13
24837 Schleswig

 

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht ist ein oberes Landesgericht und (wie die Finanzgerichte in den übrigen Bundesländern auch) ein besonderes Fachgericht. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entscheidet in erster Linie über die Rechtmäßigkeit von Steuer-, und Kindergeldbescheiden. Örtlich zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht, wenn die Behörde (Finanzamt oder Familienkasse), gegen die die Klage gerichtet ist, ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat. Nicht zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht in Zollsachen. Aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein besteht ein für alle drei Bundesländer zuständiger „Gemeinsamer Senat für Zoll- und Verbrauchsteuersachen“ beim Finanzgericht Hamburg.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Beseler Allee 41
24105 Kiel

 

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