Im Bereich des Familienrechts steht Ihnen ein erfahrener Fachanwalt zur Seite und vertritt Ihre rechtlichen Interessen vor, während oder nach einer Ehe. Bereits vor einer Heirat kann es sinnvoll sein, sich über die geltenden gesetzlichen Grundlagen des Eherechts und mögliche ehevertragliche Gestaltungsformen zu informieren. Ihnen werden die Unterschiede des Güterrechts erläutert und Möglichkeiten aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen ein nachehelicher Unterhalt des Ehepartners oder der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden kann. Auf diese Weise lassen sich böse Überraschungen vermeiden, wenn es doch einmal zu einer Trennung kommen sollte.

Trennung, Scheidung, Unterhalt, Hausrat, Zugewinnausgleich

Beabsichtigen Sie eine Scheidung, ist eine anwaltliche Beratung in den meisten Fällen unumgänglich. Hier helfen wir Ihnen, Regelungen über den Unterhalt, den Hausrat und die Betreuung gemeinsamer Kinder zu treffen, güterrechtliche Fragen insbesondere zum Zugewinnausgleich zu klären und das Scheidungsverfahren effektiv und zügig durchzuführen. Wir suchen frühzeitig mit den Gegenanwälten nach außergerichtlichen Lösungen und setzen uns dafür ein Konflikte durch Trennungsvereinbarungen zu entschärfen, um gerichtliche Auseinandersetzungen auf das Nötigste zu beschränken.

Sorgerechts- und Umgangsregelungen

Auch nach der Scheidung helfen wir sowohl bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche sowie der Ihrer Kinder als auch bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen, die gegen Sie erhoben werden. Ebenso finden Sie bei uns Hilfe in Fragen zur Anpassung oder Aufhebung von Unterhaltstiteln sowie zu nachehelichen Sorgerechts- und Umgangsregelungen.

kompetente Ansprechpartner

Neben dem Schwerpunktbereich Eheschließung und Scheidung finden Sie in unserer Sozietät auch in anderen familienrechtlichen Fragen einen kompetenten Ansprechpartner, z.B. auf folgenden Gebieten:

  • Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Unterhaltsrecht für nichteheliche Kinder
  • Unterhaltsrecht unter Verwandten (z.B. für Kinder gegenüber Großeltern)
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Recht des nichtehelichen Kindes (z.B. Vaterschaftsfeststellung)
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Namensrecht

Bezüge zu anderen Rechtsgebieten werden dabei stets berücksichtigt, wie z.B. zum Steuerrecht, zum Gesellschaftsrecht bei Familienunternehmen, zum Mietrecht (z.B. Fortsetzung eines Mietverhältnisses bei Trennung) oder zum Erbrecht.

Schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig sind: