Als Wirtschaftsrecht bezeichnet man alle Rechtsfragen rund um das Unternehmen und den kaufmännischen Verkehr. Hier liegt ein weiterer Schwerpunkt unserer Sozietät. Gerade im Bereich des Wirtschaftsrechts ergibt sich eine ganze Bandbreite von Fragestellungen und Problemen, insbesondere gesellschaftsrechtliche Probleme, der Schutz des materiellen und immateriellen Eigentums eines Unternehmens, die Ausgestaltung von Verträgen sowohl mit eigenen Mitarbeitern als auch mit Kunden und Lieferanten etc. Insbesondere in der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrungen, so dass die Abfassung von Kauf-, Werk- und Vertriebsverträgen ebenso in unser Beratungsportfolio gehört wie das Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gesellschaftsrecht

Bei der Gründung von Unternehmen und allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen beginnt unsere umfassende Beratungstätigkeit und geht über sämtliche Kapitalmaßnahmen bis hin zu Umstrukturierungen und möglichen Liquidationsverfahren. Eine bedeutende Rolle spielen dabei Nachfolgeregelungen bei Familiengesellschaften. Dies gilt sowohl für Kapital- als auch für Personengesellschaften.

Existenzgründung

Im Bereich der Existenzgründung beraten wir Sie hinsichtlich der Wahl der richtigen Unternehmensform und formen Ihre Idee in einen rechtlich zulässigen Rahmen. Wir helfen Ihnen, eine maßgeschneiderte Gesellschaftsform zu finden. Bei Beginn der ersten Geschäftstätigkeit unterstützen wir Sie dabei, dass die Geschäftsbeziehungen gleich in einem rechtlich festgelegten Rahmen ablaufen. Dabei erstellen wir schriftliche Verträge und formulieren die eigenen AGBs.

Unternehmensnachfolge

Bei vielen Unternehmen steht in den nächsten Jahren ein Generationswechsel an. Um die Übergabe erfolgreich zu gestalten, bedarf es frühzeitig einer sorgfältigen Planung. Ansonsten drohen Fehler, die oft nicht mehr korrigierbar sind und unabsehbare Folgen haben können. Zum Scheitern einer Unternehmensübernahme kommt es insbesondere bei falschen Vorstellungen über mögliche Kaufpreise, bei Finanzierungsfehlern, bei steuerlichen Fehlentscheidungen sowie bei falschen Beurteilungen rechtlicher Fragen. Daher ist eine kompetente anwaltliche Beratung Grundlage für jede erfolgreiche Unternehmensnachfolge.

Schwerpunktmäßig auf diesen Rechtsgebieten tätig ist:

Handelsrecht

Unter Kaufleuten treten regelmäßig Probleme des Handelsverkehrs auf. Die dabei berührten Rechtsfragen sind hauptsächlich im HGB geregelt, soweit nicht Handelsbräuche oder Handelsklauseln zur Geltung kommen. Insbesondere hier bieten wir umfassende Beratung an, so dass Fragen hinsichtlich der Rechtsformwahl von Handelsgesellschaften, der Vertragsgestaltung und Abwicklung von Dienstleistungen und Warengeschäfte, des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen, der Ansprüche von Handelsvertretern durch Gespräche mit Anwälten unserer Sozietät geklärt werden können.

Wettbewerbsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz

Zunehmend an Relevanz gewinnt der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Er beginnt bereits bei dem markenrechtlichen Schutz im Hinblick auf Firmen- und Geschäfts- bzw. Produktbezeichnungen. Insbesondere der Schutz vor Nachahmern – insbesondere durch die Erlangung gewerblicher Schutzrechte – ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung.

Das Wettbewerbsrecht beinhaltet also nicht nur die Ahndung von Wettbewerbsverstößen der Konkurrenz und die Verteidigungen gegen Abmahnungen. Vielmehr wird es immer wichtiger, bereits im Vorfeld die wettbewerbsrechtliche Relevanz von Strategiemaßnahmen zu überprüfen. Soweit es um die Durchführung von Eintragungsverfahren, um die laufende Überwachung von geschützten gewerblichen Rechten sowie die Verfolgung von Verletzungshandlungen durch Mitbewerber und Dritte geht, sind Sie bei uns anwaltlich gut beraten.

Schwerpunktmäßig im Bereich der Werbung treten Wettbewerbsprobleme auf. Nachdem der BGH vergleichende Werbung in gewissen Grenzen für zulässig erachtet hat, loten viele Unternehmer die rechtlichen Grenzen des Erlaubten neu aus. Da sich gerade im Geltungsbereich des UWG eine umfassende Kasuistik entwickelt hat, die für den rechtlichen Laien kaum noch zu überschauen ist, sollte anwaltliche Hilfe im Konfliktfall stets zu Rate gezogen werden.

Auch wenn Sie von Ihren Mitbewerbern oder von so genannten „Vereinigungen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs“ eines Wettbewerbsverstoßes bezichtigt werden, sollten Sie zur Vermeidung nicht gerade unbeträchtlicher Anwalts- und Gerichtskosten schnellstmöglich fachkundigen Rat einholen.

Vertragsgestaltung

Basis jeder erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit sind gute Verträge. Die wirtschaftlichen Konsequenzen von Verträgen spiegeln sich aber nicht nur in den vertraglich verankerten Zahlen wider. Bei jeder Vertragsabwicklung ist mit Schwierigkeiten zu rechnen, deren Tragweite oft erst nach Vertragsdurchführung klar wird. Aus einem anscheinend lukrativen Vertrag kann dann schnell ein Verlustgeschäft werden. Es ist daher wichtig, für die verschiedenen Vertragstypen die unterschiedlichen rechtlichen Risiken vorauszusehen und präventiv zu regeln. Darüber hinaus ist es selbstverständlich, die Vertragsfreiheit möglichst weit zu eigenen Gunsten, gleichwohl konform mit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, auszuformulieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Naturgemäß unterliegt jeder Unternehmer der Versuchung, die Vertragsfreiheit zwischen den Parteien zu seinen Gunsten zu formulieren, indem er sich regelmäßig allgemeiner Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen, Einkaufsbedingungen, Bedingungen für spezielle Rechtsgeschäfte wie Leasing, Vermietung, Versicherungen, Bankgeschäfte etc.) bedient. Oft wird dabei über das Ziel hinausgeschossen, indem diese AGBs oder einzelne Klauseln gegen das AGB-Recht verstoßen. Daraus können zum einen unangenehme Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen resultieren, die häufig mit hohen Abmahnkosten einhergehen. Zum anderen bedeutet ein Verstoß gegen das AGB-Recht jeweils die Nichtigkeit der entsprechenden Klausel mit der Folge, dass letztlich doch die gesetzliche Regelung gilt, die der Unternehmer eigentlich zu seinen Gunsten entschärfen wollte. Gerade im Bereich von Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen kann dies ungeahnte Konsequenzen haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten daher nicht ohne vorherige rechtliche Beratung verwendet werden und bedürfen regelmäßig der Überprüfung auf Ihre Aktualität in Bezug auf Gesetzesänderungen. Dabei sollten Sie daran denken, dass AGB nur dann von Vorteil sind, wenn sie speziell auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Auf die Verwendung von Muster-AGB oder gar die Übernahme fremder Geschäftsbedingungen sollten Sie deshalb verzichten und durch Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung Risiken gering halten.

Schwerpunktmäßig auf diesen Rechtsgebieten tätig ist: