Probleme im Straßenverkehr geschehen täglich und fordern eine anwaltliche Inanspruchnahme geradezu heraus. Auch in diesem Bereich sind Sie bei uns in guten Händen, sei es im Rahmen der Unfallregulierung oder im Rahmen von Bußgeld- oder Strafverfahren.

Unfallregulierung

Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie die gesamte Schadensregulierung, damit Sie Ihre Schäden schnell ersetzt bekommen und überhöhte Forderungen des Unfallgegners an Ihre eigene Versicherung effizient abgewehrt werden können. Nicht selten versuchen Versicherer, berechtigte Schadensersatzansprüche zu minimieren, wenn sie nicht mit Nachdruck und unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung durchgesetzt werden.

Straf- und Bußgeldsachen

Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen kommt es meist zu Vorwürfen, die in einem Verwarn-, Bußgeld oder einem Strafverfahren enden. Auch hier ist frühzeitiger anwaltlicher Beistand notwendig, um einen Eintrag in das Verkehrszentralregister, ein Fahrverbot, ein Bußgeld oder eine Geldstrafe zu vermeiden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es bekanntlich den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben, von dem bei besonderen Unfallfolgen oder bei einschlägigen Voreintragungen auch abgewichen werden kann. Lässt sich eine Verurteilung nicht vermeiden oder ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zwecklos, helfen wir Ihnen bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder beraten Sie, wie Sie Punkte im Verkehrszentralregister abbauen können.

Schwerpunktmäßig auf diesen Rechtsgebieten tätig ist:

  • Petra Prehls (zugleich Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Strafrecht)