Was ist Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem Konfliktpersonen, die in einer Beziehung miteinander stehen, mit Hilfe eines allparteilichen Dritten (des Mediators) versuchen, an einer interessenorientierte Lösung arbeiten und diese abschließend verbindlich vereinbaren.
Wer geht zur Mediation?

Die Mediation ist offen für alle Personen, die eine zügige Konfliktlösung unter Beziehungserhaltung anstreben, also z. B. für Menschen in akuter Trennungs- oder Scheidungssituation, die deren Folgen einvernehmlich regeln wollen, auch im Interesse gemeinsamer Kinder; (Mit-)Gesellschafter, Kaufleute, Konkurrenten, Mitbewerber die aktuelle Probleme untereinander so regeln wollen, dass das Miteinander weiter, ja besser möglich ist; Unternehmer die ihre Unternehmensnachfolge, auch im Familienkreis, einvernehmlich und im Sinne der Erhaltung des Unternehmens als Existenzgrundlage ihrer Familie, regeln wollen; Unternehmen die als Arbeitgeber Konflikte zwischen einzelnen Abteilungen, zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern sowie zwischen einzelnen Arbeitnehmern untereinander im Sinne der Fortsetzung der Zusammenarbeit regeln wollen, usw.

Wer mediiert?

Ausgebildete Mediatoren. Für Rechtsanwälte und Notare, die eine entsprechende Zusatzausbildung zum Mediator absolviert haben, sehen deren Berufsordnungen die Tätigkeit als Mediator vor (§ 7 a BORA). Eine juristische Ausbildung/Tätigkeit ist also nicht Vorbedingung, aber in vielen Fällen hilfreich für den Erfolg der Mediation.

Was kostet Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren der Beteiligten die daher auch zu Beginn vereinbaren wie die Kosten der Mediation von ihnen getragen werden. Der Mediator rechnet dabei seine Tätigkeit nach Zeitaufwand, in der Regel unter Vereinbarung eines Stundenhonorars, ab. Für den Anwaltsmediator ist dies im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz so vorgesehen (§ 34 RVG). Der Stundensatz ist zu vereinbaren, er liegt in einem Rahmen von 190 bis 250 EUR. Beratungs-, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe gibt es für die Mediation bislang nicht. Ob Rechtsschutzversicherer Kosten übernehmen, muss der Versicherte mit ihnen vorher abklären.

Warum Mediation?

Mediation bietet den Konfliktparteien – wie keine andere Bereinigungsform – die Möglichkeit, zügig, eigenverantwortlich und ohne die Nachteile einer gerichtlichen Konfliktlösung (teuer, langsam, fremdbestimmt durch Anwälte und Richter, abhängig von Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten) Lösungen zu erarbeiten, die – das zeigt die mediative Praxis – häufig über die kurzfristige Akutlösung hinausgehen und dadurch dauerhafte zukünftige Regelungen ermöglichen.

Welche Nachteile hat Mediation?

Keine! Denn die Beteiligten legen das „Wie“ des Verfahrens selbst fest und da es ein freiwilliges Verfahren ist, kann jede/r Beteiligte es jederzeit abbrechen und verlassen. Nach einem Abbruch steht den Beteiligten jeder andere Regelungsweg offen, auch der zu Gericht. Ob und was man sodann an Informationen aus dem bis dahin geführten Verfahren verwenden darf, wird im Mediationsvertrag zu Beginn des Verfahrens geregelt. Kommt die Mediation zu einem einvernehmlichen Ergebnis, gehört dessen Umsetzung, die z. B. auch eine Regelung in einer (sinnvollen oder notwendigen) Form, also auch durch notarielle Beurkundung, zum Verfahren.

Schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig ist: