Die Gefahr, als Bürger in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, ist allgegenwärtig. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wird man häufiger als einem lieb ist mit dem Strafgesetzbuch konfrontiert, sei es wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung etc. Aber auch im Alltag kann eine nicht bezahlte Rechnung oder ein falsch gestellter Leistungsantrag zu einer Anzeige wegen Betruges führen. Auch Streitigkeiten mit Nachbarn oder Mietern/Vermietern können plötzlich ebenso zur Vorladung vor der Polizei führen wie die Verweigerung von Unterhaltsforderungen. Hier sollten Sie die Situation nicht unterschätzen, dann auch Vorwürfe, die für Sie anfangs lächerlich erscheinen, können mit empfindlichen Geldstrafen enden.

Strafverteidigung

Unsere Vertretung im Strafrecht umfasst die Tätigkeit vor Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht. Bereits im Vorfeld von Ermittlungen ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor man sich als Beschuldigter unbedarft zur Sache einlässt. Erklärungen gegenüber der Polizei sind ohne Kenntnis der Rechtslage insbesondere dann, wenn der Vorwurf nicht völlig abwegig ist, in den seltensten Fällen geeignet, zur Einstellung des Verfahrens beizutragen. Dagegen darf einem Beschuldigten sein vollumfängliches Schweigen und die Berufung auf seinen Anwalt nie belastend ausgelegt werden. Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, beantragen wir für Sie zunächst Akteneinsicht, um uns ein vollständiges Bild über das Zustandekommen des Vorwurfs und die bereits erfolgten Ermittlungsmaßnahmen verschaffen zu können.

Geschädigtenvertretung

Auch als Opfer einer Straftat können Sie sich eines anwaltlichen Beistands bedienen. Dies ist zum Teil auch geboten, um Entschädigungsforderungen Nachdruck zu verleihen. Wir erstatten für Sie berechtigte Strafanzeigen und helfen der Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen, um hier eine Ausgangsbasis für zivilrechtliche Forderungen zu schaffen. In Strafprozessen unterstützen wir Sie in Form eines Nebenklagevertreters oder auch als Zeugenbeistand

Schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig sind:

Steuerstrafrecht

Selbstverständlich nehmen wir auch Ihre Interessen in Steuerstrafsachen wahr, schließlich spielt das Steuerstrafrecht als Schnittstelle zwischen Strafrecht und materiellem Steuerrecht im täglichen Wirtschaftsleben eine immer bedeutendere Rolle. Der Grad zwischen erlaubter Steuergestaltung und strafbaren Hinterziehungshandlungen ist nicht selten sehr schmal, so dass unsere Beratung auch die Erkennung solcher Risiken mit einschließt.

Im Vorfeld von Ermittlungen und bei drohenden Ermittlungsmaßnahmen ist eine präventive Beratung äußerst sinnvoll. Auch etwaige Selbstanzeigen sollten geschickt koordiniert werden.

Ist ein Steuerstrafverfahren bereits eingeleitet, unterstützen wir Sie bei Verhandlungen mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes oder der Zollbehörden, der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht. Die hier auftauchenden Schwierigkeiten verlangen ein hohes Maß an geschickter Verhandlungsführung. Im Steuerstrafrecht besteht nämlich im Unterschied zum sonstigen Strafrecht das Problem, dass das viel praktizierte Recht zur Aussageverweigerung zu einem Bumerang werden kann. Denn der der Steuerhinterziehung Beschuldigte ist nach der Abgabenordnung im parallel laufenden Veranlagungsverfahren darlegungspflichtig, so dass ein bloßes Schweigen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führt. Diese Situation fordert eine fachkundige Vertretung geradezu heraus.

Schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig ist:

  • Kai-Uwe Holmer (zugleich Fachanwalt für Steuerrecht)