Einen Schwerpunkt im Bereich des Zivilrechts bildet das Wohn- und Gewerbemietrecht sowie das Pachtrecht. Im Zusammenhang mit Miet- oder Pachtverhältnissen kommt es nicht selten zwischen den Vertragsparteien zu heftigen und langwierigen Auseinandersetzungen. Hier ist anwaltlicher Beistand auf beiden Seiten unumgänglich.

 Als Vermieter helfen wir Ihnen insbesondere bei

  • bei der Ausgestaltung von Mietverträgen,
  • bei Mieterhöhungsverlangen,
  • bei der Abfassung wirksamer Kündigungen,
  • bei Räumungsklagen,
  • bei Schadensersatzansprüchen.

 Als Mieter geben wir Ihnen unter anderem Rat

  • unter welchen Voraussetzungen man die Miete mindern kann,
  • ob die Nebenkostenabrechnung richtig ist,
  • welche Rechte und Pflichten Sie bei Beendigung des Vertrags besitzen,
  • ob Sie zur Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind,
  • wie Sie sich gegen unwirksame Kündigungen wehren können,
  • wie Sie Ihre Kaution nach Auszug zurückbekommen.

Schwerpunktmäßig auf diesen Rechtsgebieten tätig sind: