Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung (RSV) abgeschlossen, übernimmt diese in den meisten Fällen die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Hierunter fallen insbesondere

  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder
  • Sachverständigenhonorare
  • eigene und ggf. gegnerische Anwaltsgebühren
  • Korrespondenzanwaltskosten.

Geldstrafen, Bußgelder und Kosten aufgrund vorsätzlicher Rechtsverstöße trägt die Rechtsschutzversicherung allerdings nicht.

Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen

Wir arbeiten mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen und fordern für Sie umgehend nach Übernahme des Mandats eine Kostenzusage ab. Die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung, insbesondere die Versicherungsnummer, sollten Sie also zum Erstgespräch auf jeden Fall mitbringen.

Maßgeblich ist der Versicherungsvertrag

Ob eine Kostenzusage erteilt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die von Ihnen begehrte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung inhaltlich vom Versicherungsschutz gedeckt ist. Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungsarten, am geläufigsten sind Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Miet-, Gewerbe- und Grundstücksrechtsschutzverträge. Für bestimmte Arten von Prozessen (z.B. Bauprozesse, Ehescheidungen und Erbschaftsauseinandersetzungsstreitigkeiten) ist der Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrags dagegen nicht möglich. Außerdem muss nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zumeist eine 3-monatige Wartezeit eingehalten werden. Es empfiehlt sich daher, bereits vorsorglich eine solche Versicherung abzuschließen und nicht erst dann, wenn der Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

Familienrechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Familienrechtsschutzversicherung abgeschlossen, sind sämtliche im Haushalt lebende Familienmitglieder, worunter auch nichteheliche Partner zählen, mitversichert. Im Haushalt lebende Kinder sind außerhalb des Verkehrsrechts regelmäßig bis zum vollendeten 25. Lebensjahr rechtsschutzversichert, sofern sie kein eigenes Einkommen erzielen. Beim Verkehrsrechtsschutz ist der Versicherungsnehmer regelmäßig auch beim Fahren fremder Fahrzeuge und fremde Fahrer bei der Nutzung des auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeugs versichert.

Kostenzusage und Selbstbeteiligung

Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenzusage erteilt, erfolgt die Abrechnung der Kosten unmittelbar über diese, so dass Sie nicht in Vorlage treten müssen. Manchmal ist jedoch zur Senkung der Versicherungsprämien ein Tarif mit Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall vereinbart. Diesen Selbstbeteiligungsbetrag müssen Sie unmittelbar nach Mandatsübernahme an die Sozietät zahlen.

Manche Rechtsschutzverträge sehen eine Selbstbeteiligung vor. Bis zur Höhe dieser Selbstbeteiligung müssen die Kosten vom Mandanten getragen werden. Ferner ist zu bedenken, dass Fahrtkosten- und Abwesenheitsgelder bei auswärtigen Gerichtsterminen zumeist nicht von Rechtsschutzversicherern getragen werden.